Allgemeine Fragen:

Welche Wohnmobile werden bei WoMoRent vermietet?

Wir vermieten ausschließlich Wohnmobile von Ahorn, diese sind alle neuwertige Diesel-Fahrzeuge Mod. 2017 und jünger. Die Wohnmobile sind rundum hergestellt mit der modernen Glasfaserkunststoff-Bauweise. Diese sorgt dafür, dass bei leichten Fahrfehlern oder Unachtsamkeit keine Beulen entstehen, wie dies beispielsweise bei Aluminium der Fall ist. Die Möbel bestehen aus besonders widerstandsfähigem Dickschicht- Furnier

Wie buche ich mein Wohnmobil?

Wenn Sie Interesse daran haben, eines unserer Wohnmobile zu buchen oder Sie weitere Infos benötigen, dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns mobil: +49 151 400 474 08, per Mail an kontakt@womotravel.eu, oder über unser Kontaktformular.

Gilt eine Mindestmietdauer für die Anmietung eines Wohnmobils?

Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei jeder Anmietung eine einmalige Service- Pauschale in Höhe von 129 Euro berechnet wird.

Welche Altersregelungen gelten für die Anmietung eines Wohnmobils?

Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 25 Jahre.

Welcher Führerschein ist erforderlich für die Anmietung eines Wohnmobils?

Sowohl der Mieter als auch der Fahrer müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse III bzw. der Klasse B, bzw. eines entsprechenden nationalen/internationalen Führerscheins sein.

Welche Bestimmungen gelten für den Zusatzfahrer?

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und max. einem weiteren Fahrer gelenkt werden. Der Mieter übernimmt die Haftung für den Zusatzfahrer.

Welche Regeln gelten für die Mitnahme von Haustieren?

Bzgl. der Mitnahme von Haustieren setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wie viele Freikilometer sind pro Tag im Mietpreis eingeschlossen?

Die jeweiligen Mietpreise beinhalten für jeden Miettag 250 km pauschal. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden mit 0,30 Euro/km in Rechnung gestellt.

Wann kann ich mein Wohnmobil in Empfang nehmen?

Die Übergabe und die Rückgabe des Reisemobils werden bei Vertragsabschluss vereinbart. Die Übergabe des Fahrzeugs kann meistens bereits am Vorabend des ersten Miettages stattfinden, während die Rücknahme des Fahrzeugs bis spätestens um 18.00 Uhr des letzten Miettages erfolgt. Geht das Fahrzeug nicht am selben Tag wieder in die Vermietung, kann die Rückgabe nach Absprache bis 20.00 Uhr erfolgen. Übernahme und Übergabe zu anderen Zeiten sind nur im Ausnahmefall nach vorheriger Absprache und gegen einen Aufpreis von 70,00 Euro möglich.

Welche Tankregelung gilt?

Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter die tatsächlich anfallenden Treibstoffkosten zzgl. einer einmaligen Pauschale von 10 Euro.

Reinigung der Wohnmobile?

Die Reinigung des Fahrzeugs wird grundsätzlich durch den Mieter erledigt. Zur Reinigung zählt auch die Entleerung des Abwassertanks und der Toilettenkassette. Nach vorheriger Absprache oder Nichterledigung wird für die Außenreinigung 50,00 €, die Innenreinigung 90,00 € und für die Toilettenreinigung 130,00 € in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, diese Beträge mit der geleisteten Kaution zu verrechnen.

Welche Länder dürfen bereist werden?

Auslandsfahrten in die Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Liechtenstein, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schottland, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Vatikanstadt und Wales sind gestattet. Fahrten außerhalb der aufgeführten Länder sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.

Verhalten bei Unfall oder Schadensfall?

Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt, beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 1.500 Euro je Schadensfall. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.

Finanzielle Fragen

Wird bei Übernahme des Reisemobils eine Kaution fällig?

Ja, die Kaution in Höhe von 1.500 Euro muss bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs durch den Vermieter frühestens nach 14 Tagen erstattet.

Ist nach der Buchung eine Anzahlung erforderlich?

Nach Erteilung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter per E-Mail oder Post ist innerhalb von einer Woche eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu leisten. Bei Überschreiten dieser Frist durch den Mieter ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden.

Kosten im Stornofall?

Bei Rücktritt von der verbindlichen Buchung durch den Mieter wird folgende Entschädigung (Stornogebühr) fällig:

25% des Mietpreises bis 50 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 50% des Mietpreises vom 49. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 80% des Mietpreises vom 14. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 95% des Mietpreises am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs.
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Wie bin ich im Schadensfall versichert?

Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 500 Euro sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Schadensfall von der Haftung freistellen.